Der Zweckverband hat die Aufgabe,
den Rettungsdienst entsprechend den Bestimmungen des BayRDG und den zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften wahrzunehmen
eine Integrierte Leitstelle (ILS) zu errichten
ab dem Zeitpunkt der Funktionstüchtigkeit des Integrierten Leitstelle die Alarmierung der Feuerwehr zu übernehmen und die Integrierte Leitstelle mit den in Art. 1 Satz 2, Art. 2 ILSG genannten Aufgaben zu betreiben sowie die für Notrufabfrage, Alarmierung und Kommunikation notwendige fernmeldetechnische Infrastruktur im Verbandsgebiet bereitzustellen und zu unterhalten.
Der Zweckverband erfüllt seine Aufgaben ohne Gewinnabsicht. Er dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts.