Zweckverband für Rettungsdienst und
Feuerwehralarmierung Nordoberpfalz

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Die Organe des Zweckverbandes sind

  1. die Verbandsversammlung
  2. der Verbandsvorsitzende


Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den weiteren Verbandsräten. Die Anzahl der Vertreter eines Verbandsmitglieds in der Verbandsversammlung richtet sich nach seiner Einwohnerzahl. Jedes Verbandsmitglied entsendet je angefangene vierzigtausend Einwohner einen Verbandsrat, mindestens jedoch einen Verbandsrat. Maßgebend sind die vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung am 31. Dezember des den allgemeinen Kommunalwahlen vorausgehenden Jahres festgestellten Einwohnerzahlen. Die Zusammensetzung der Verbandsversammlung kann nur zum 1. Mai des Jahres geändert werden, in dem allgemeine Kommunalwahlen stattfinden. Jeder Verbandsrat hat eine Stimme. Die Verbandsversammlung tritt auf schriftliche Einladung des Verbandsvorsitzenden zusammen. Sie ist jährlich mindestens einmal einzuberufen

Die Verbandsversammlung ist ausschließlich zuständig für die Entscheidung über

  1. die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes gemäß Art. 19 Abs. 1 und Abs. 2 BayRDG,
  2. den Betreiber und den Standort der Integrierten Leitstelle (Art. 4 ILSG),
  3. die Wahl des Verbandsvorsitzenden.

Die Verbandsversammlung beschließt ferner über die anderen ihr gesetzlich zugewiesenen Gegenstände.

Verbandsvorsitzender
Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen. Er bereitet die Beratungsgegenstände der Verbandsversammlung vor und führt den Vorsitz. Im Übrigen richtet sich seine Zuständigkeit nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit. Der Zweckverband unterhält eine Geschäftsstelle beim Landratsamt Neustadt an der Waldnaab. Sie wird durch einen Geschäftsleiter geführt, der von der Verbandsversammlung zu bestellen ist.

Geschäftsleitung
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nordoberpfalz wird durch einen Geschäftsleiter verwaltet.

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