Die Aufgaben der Feuerwehr lassen sich durch die vier klassischen Schlagworte: „Retten, Löschen, Bergen, Schützen“ treffend beschreiben.
War das ursprüngliche Hauptbetätigungsfeld der Feuerwehr die Brandbekämpfung, so übernimmt die Feuerwehr in der heutigen Zeit zunehmend Aufgaben auf dem Gebiet der technischen Hilfeleistung, aber auch in der Prävention. Die Feuerwehren leisten qualifizierte Hilfe bei zahlreichen technischen Hilfeleistungen, wie z.B. bei Verkehrsunfällen, Unfällen mit gefährlichen Stoffen, Unwetterereignissen usw.
Darüber hinaus wird durch die Durchführung von Sicherheitswachen sowie durch Aktivitäten in der Brandschutzerziehung und -unterweisung ein deutlicher Beitrag zur Vorbeugung von Schadensfällen geleistet.
Die Feuerwehren können aber auch zusätzlich freiwillige Aufgaben wahrnehmen, sofern nicht ihre Einsatzbereitschaft hierdurch gefährdet ist. Hierunter fällt auch die Vielzahl an Unterstützungsleistungen der Freiwilligen Feuerwehren (FF) bei weltlichen und kirchlichen Veranstaltungen. Die Freiwilligen Feuerwehren leisten hierdurch einen unschätzbaren Beitrag für die Dorfgemeinschaft bzw. Bürgerschaft.
Kostenersatz für Aufwendungen
Die Gemeinden sind berechtigt, unter klar definierten Voraussetzungen, Ersatz für die notwendigen Aufwendungen, welche durch das Ausrücken und den Einsatz gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind, zu verlangen.
Kostenpflichtig ist der Gefahrenverursacher oder der sonst zur Gefahrenbeseitigung Verpflichtete, z.B. der Fahrzeughalter, derjenige, oder der eine Fehlalarmierung ausgelöst hat.