Der Rettungsdienst in der Nordoberpfalz wird derzeit ausschließlich vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) erbracht. Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nordoberpfalz ist zuständig dafür, dass die Notfallrettung in der Region sichergestellt wird. Für die Nordoberpfalz sind es die BRK-Kreisverbände aus Tirschenreuth und Neustadt/Weiden, im Auftrag der BRK Landesgeschäftsstelle.
Nach den Vorgaben des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes wurden dabei schon vor Jahrzehnten durch den Zweckverband die Rettungswachenstandorte geplant. Ziel ist es, dass über 80 Prozent aller Häuser, die an einer Straße liegen, binnen zwölf Minuten von einem Rettungswagen erreicht werden können. Deshalb gibt es Rettungswachen in Erbendorf, Eschenbach, Kemnath, Lohma, Mitterteich, Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth und Weiden in der Oberpfalz, sowie einen Stellplatz in Griesbach und künftig auch in Wernersreuth. Mit Ausnahme von Erbendorf, Griesbach, Lohma und Mitterteich sind dies zugleich Notarztstandorte. An den Rettungsdienststandorten Vohenstrauß und Waldsassen ist ebenfalls ein Notarzteinsatzfahrzeug stationiert. Für die Gestellung der Notärzte ist derzeit die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns zuständig. An einigen Standorten ist diese Aufgabe tagsüber an die Kliniken Nordoberpfalz AG abgegeben.
Neben den Standorten der Rettungswachen gibt der Zweckverband auch die so genannte Vorhaltung vor. Das heißt, es wird festgelegt, wie viele Fahrzeuge wie viele Stunden im Dienst sind. Auf allen Rettungswachen in der Nordoberpfalz ist ein Rettungswagen rund um die Uhr im Dienst. Am Stellplatz Griesbach und ab 01.10.2019 in Wernersreuth ist tagsüber für zwölf Stunden ein Rettungswagen stationiert. Daneben gibt es auf den Rettungswachen oder Rettungsdienststellplätzen auch Krankenwägen mit den unterschiedlichsten Dienstzeiten. Sie sind so geplant, dass sie das durchschnittliche Einsatzaufkommen problemlos abdecken können. Die so genannte Vorhaltung wird durch Gutachten regelmäßig evaluiert und entsprechend angepasst.
Neben der so genannten regulären Rettungsdienstvorhaltung kommen noch Unterstützungsgruppen Rettungsdienst sowie der Sonderbedarf Rettungsdienst, die im Bedarfsfall weitere Rettungsmittel besetzen können.
Die Einsatzsteuerung liegt dabei ausschließlich in den Händen der Leitstelle Nordoberpfalz. Kraft Gesetz sind die Disponenten hier einsatzführend, das heißt sie sind den Besatzungen der Rettungsmittel weisungsbefugt, außer in medizinischer Hinsicht.
Fahrzeuge im Rettungsdienst:
Rettungswagen: Rettungswagen (RTW) sind dafür ausgestattet, Notfallpatienten zu behandeln. Dazu stehen an Bord eine Vielzahl medizinischer Hilfsmittel zur Verfügung. Vom Beatmungsgerät, über Defibrillator und Herzschrittmacher bis zu einer großen Auswahl von Notfallmedikamenten ist alles an Bord. Dazu verschiedenste Geräte zur Rettung und Immobilisierung von Patienten. Platz und Ausstattung eines Rettungswagens sind genormt. In Bayern werden Rettungswagen mittlerweile zentral beschafft und sind von daher mittlerweile in Optik und Ausstattung ähnlich. Die Besatzung besteht aus mindestens zwei Personen, wovon einer mindestens die Qualifikation eines Notfallsanitäters haben muss.
Krankenwagen: Krankenwagen (KTW) dienen zum sitzenden oder liegenden Transport von Patienten die nicht vital bedroht sind. Die Krankenwagen sind so ausgestattet, dass sie bei einer Verschlechterung des Zustandes des Patienten qualifizierte Hilfe leisten können. Zudem stehen pflegerische Hilfsmittel zur Verfügung, die auf längeren Transporten notwendig werden können. Krankenwagen sind vom Platzangebot her kleiner als Rettungswagen. Auch ihre Ausstattung ist genormt. Die Besatzung besteht ebenfalls aus mindestens zwei Personen, wovon einer mindestens die Qualifikation Rettungssanitäter haben muss.
Notarzteinsatzfahrzeuge: Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) dienen dazu, die Notärzte schnell zum Einsatzort zu bringen. Es sind kleine wendige Fahrzeuge, deren Ausstattung ebenfalls einer Norm unterliegt. Von der Ausstattung her sind sie einem Rettungswagen ähnlich, nur ohne Transportmöglichkeiten. Teils haben sie spezielle Medikamente an Bord. Fahrer ist mindestens ein Rettungssanitäter.
Sonderfahrzeuge: In Bayern gibt es verschiedenste Sonderfahrzeuge. In Weiden wird ein Schwerlast-Rettungswagen vorgehalten, der Patienten bis 350 kg transportieren kann. Meist an den Unikliniken in Bayern angegliedert finden sich auch Intensivtransportmobile oder spezielle Fahrzeuge für Patienten mit hoch ansteckenden Infektionen.
Personal Im Rettungsdienst:
Notarzt: Notärzte in Bayern haben eine mindestens 18-monatige klinische Erfahrung und eine Fachweiterbildung für Notfallmedizin besucht. In der Nordoberpfalz nehmen sowohl niedergelassene als auch Klinik-Ärzte am Notarztdienst teil.
Notfallsanitäter: Notfallsanitäter (NotSan) haben eine drei-jährige Berufsausbildung absolviert und umfasst insgesamt 4.600 Stunden. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist als duale Ausbildung, ähnlich der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger, strukturiert. Der theoretische und praktische Unterricht mit einem Umfang von 1.920 Stunden erfolgt an staatlich anerkannten Notfallsanitäterschulen. Die praktische Ausbildung findet in einer Lehrrettungswache – 1.960 Stunden – und an geeigneten Kliniken – 720 Stunden – statt. Die Ausbildung ist sehr umfassend und stellt sicher, dass Notfallsanitäter im Bedarfsfall auch eigentlich dem Arzt vorbehaltene Maßnahmen ergreifen können, um das Leben des Patienten zu retten.
Rettungssanitäter: Rettungssanitäter (RS) haben eine 520 Stunden umfassende Ausbildung absolviert. Diese gliedert sich in vier Wochen Theorie, vier Wochen Klinikpraktikum, vier Wochen Wachpraktikum und eine Prüfungswoche. Viele ehrenamtliche Helfer im Rettungsdienst haben diese Ausbildung absolviert. Die Inhalte der Ausbildung hat das Bayerische Innenministerium geregelt. Die Ausbildung wird derzeit novelliert und der Anteil der pflegerischen Ausbildungsinhalte erhöht. So soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Rettungssanitäter meist als verantwortliche Fahrzeugführer auf Krankenwagen eingesetzt werden.
Rettungsdiensthelfer: Rettungsdiensthelfer wird, wer die vier Wochen Theorie und die vier Wochen Wachpraktikum der Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert hat. Rettungsdienst helfer sind oft Fahrer auf Krankenwägen.
Kosten:
Einsätze des Rettungsdienstes werden bei Notfällen und Notarzteinsätzen mit Pauschalsätzen abgerechnet. Krankentransporte kosten eine Grundpauschale und pro Kilometer einen festgelegten Satz. Rettungs- und Intensivhubschrauber werden nach Flugminuten abgerechnet. Das System ist in Bayern so konzipiert, dass es kostendeckend ist. Das heißt, dass alle Kosten jährlich evaluiert werden und dann neu festgesetzt werden. So kann es rein theoretisch auch sein, dass die Einsatzpauschalen von einem Jahr zum anderen günstiger werden.