Die Wasserrettung wird auf die Wasserwacht im Bayerischen Roten Kreuz, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) oder geeigneten privaten Wasserrettungsunternehmen übertragen. Um den Wasserrettungsdienst sicherzustellen, bestehen überörtliche Schnelleinsatzgruppen Wasserrettung, die innerhalb kurzer Zeit nach Alarmierung durch die Integrierten Leitstellen ausrücken.
Diese verfügen über Einsatzfahrzeuge, Motorboote und die notwendige medizinische und rettungstechnische Ausrüstung. An touristisch genutzten Gewässern bestehen oft örtliche Wasserrettungsstationen, die in der Badesaison meist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang besetzt sind. Auch die Einsatzkräfte der Wasserwacht und der DLRG sind ausschließlich ehrenamtlich tätig.
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung legt für seinen Rettungsdienstbereich die notwendige Versorgungsstruktur in der Berg- und Höhlenrettung sowie Wasserrettung fest. Für ihre Einsätze erheben die Bergwacht, die DLRG und die Wasserwacht Benutzungsentgelte, die die Betriebskosten decken sollen. Bestimmte Investitionskosten trägt der Freistaat Bayern.
Bilder: Kreisverband WEN/NEW - Wasserwacht